Ein wichtiger Hinweis vorab:
Für die Schulanmeldung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie am Infoabend (06.10.20 um 20.00 Uhr) vereinbaren - eine Liste liegt aus.
Alternativ können Sie nach dem Infoabend im Sekretariat montags oder mittwochs einen Termin erfragen und abstimmen.
Wann kann ich mein Kind an der Marienschule anmelden?
Sie können Ihr Kind an den folgenden Terminen anmelden:
Mittwoch, 04.11.2020 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
von 15.00
Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag, 05.11.2020 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
von 15.00
Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag, 06.11.2020 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?
1. Ihr Kind
2. Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
3. Schriftliche Benachrichtigung des Schulverwaltungs- und Sportamtes der Stadt Paderborn (wenn
erhalten)
4. Nachweis Masernimpfschutz
5. Wir möchten Sie bitten, dass Ihr Kind unser Schulkinderheft ausgefüllt zur Anmeldung mitbringt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir darüber mit Ihrem Kind gut ins Gespräch kommen können. Vielen Dank!
Wann muss mein Kind zur Schuluntersuchung? Die Schuluntersuchung wird beim Gesundheitsamt (Kreis Paderborn) durchgeführt. Hier erhalten Sie nach der Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule vom Kreis Paderborn eine gesonderte Einladung.
Kinder mit vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf
Diese Kinder werden wie alle anderen Kinder auch bei der Grundschule angemeldet. Die erforderlichen Maßnahmen werden von der Schulleitung eingeleitet. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann
beispielsweise in folgenden Bereichen bestehen: Lernhilfe, Körperbehinderung, Sprachbehinderung, Hörschädigung, Sehbehinderung.
Wann wird mein Kind schulpflichtig? Der bisher auf den 30. Juni festgelegte Stichtag wird auf den 30. September verschoben. Alle Kinder, die an diesem Tag das 6. Lebensjahr vollenden, gelten in Nordrhein-Westfalen als schulpflichtig.
Geburtsdatum Ihres Kindes Einschulung zum Schuljahr
01.10.2013 bis 30.09.2014 2020/2021
01.10.2014 bis 30.09.2015 2021/2022
01.10.2015 bis 30.09.2016
2022/2023
Jüngere Kinder, die von den Eltern für schulfähig gehalten werden, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Der Antrag kann bei der
nächstgelegenen Grundschule oder jeder anderen Grundschule gestellt werden. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet dann die Schulleitung auf Grundlage der schulärztlichen
Untersuchung.
Quelle: Schulverwaltungsamt Padeborn