Marienschule Paderborn - Gemeinsamer Unterricht

Gemeinsamer Unterricht


Gemeinsamer Unterricht

Gemeinsamer Unterricht (GU) an der Marienschule
An der Marienschule gibt es den GU seit 1988.
In den Integrationsklassen werden behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet.
Die behinderten Kinder lernen nach dem bei ihnen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf und die nichtbehinderten Kinder nach den Richtlinien und Anforderungen der Grundschule. Dabei sind in möglichst vielen Stunden ein/e Sonderschullehrer/in und eine Grundschullehrerin gemeinsam in der Klasse. In der Marienschule bilden z.Zt. drei Sonderschullehrer/innen mit den Grundschullehrerinnen Klassenteams, die den Unterricht gemeinsam planen und durchführen, um eine individuelle Förderung aller Schüler zu gewährleisten.
Nach Abschluss des Schulversuchs im Jahre 1996 ist die Marienschule eine Schwerpunktschule für den GU in der Stadt Paderborn. In jeder Jahrgangsstufe wird eine Klasse mit GU gebildet, in die bis zu fünf behinderte Kinder aufgenommen werden können. Wenn es behinderte Kinder aus der Umgebung der Schule gibt, die im GU beschult werden können, so kommen die Kinder aus dem jeweiligen Wohngebiet mit in diese Klasse. Die anderen behinderten Kinder werden mit dem Taxi zur Schule gebracht.
Die Klassengröße richtet sich nach der Größe des Jahrgangs. Die Integrationsklasse weist auf Grund der Heterogenität der Lerngruppe (es werden Kinder verschiedener Behinderung unterrichtet) meist eine geringere Schülerzahl als die Parallelklassen auf.
Soweit möglich werden alle Schüler im Klassenverband unterrichtet, soweit nötig arbeiten sie in Kleingruppen.
Der GU ist Schwerpunkt des Schulprogramms der Marienschule. Hospitationen der Eltern sind gern gesehen und nach Absprache jederzeit möglich.
(Nach der Grundschulzeit besteht für eine begrenzte Anzahl behinderter Kinder die Möglichkeit weiter im GU einiger weiterführender Schulen gefördert zu werden.)

Zu weiteren Fragen den GU betreffend wenden Sie sich bitte an den Koordinator für den GU:
Herr Lause Tel.: 05254/65822 oder an die Schulleitung.

Wer kann am GU teilnehmen?
Grundsätzlich gilt, dass bei einem behinderten Kind, das am GU der Marienschule teilnehmen will, ein Feststellungsverfahren über den Sonderpädagogischen Förderbedarf nach §13; 2 AOGS durchgeführt werden muss. Dabei wird vom Schulamt der besondere Förderbedarf dieses Kindes festgestellt. Dies kann eine geistige Behinderung, eine Lernbehinderung, eine Erziehungsschwierigkeit, ein Autismus, eine Körperbehinderung jeglicher Art, eine Seh- oder Hörbehinderung oder eine Sprachbehinderung sein. Durch die verschiedenen Behinderungen ergeben sich für den einzelnen Schüler unterschiedliche Bedürfnisse. Gleichzeitig legt das Schulamt den besten Förderort für das jeweilige Kind fest. Die Schulaufnahme erfolgt dann auf Grundlage dieser Entscheidung durch den Schulleiter unter Berücksichtigung der sächlichen und personellen Voraussetzungen der Schule.